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Andreas BerndtIhr Anwalt

Portrait Rechtsanwalt Berndt

Aus Tradition Jurist

Ich bin 1961 in Berlin geboren und habe von 1980 bis 1985 Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin studiert. Damit setzte ich eine Familientradition fort, denn auch mein Vater war Jurist und seit 1960 niedergelassener Anwalt in Berlin-Tegel.

Anwalt seit über 30 Jahren

Nach Abschluss des 2. juristischen Staatsexamens bin ich seit November 1988 als Anwalt zugelassen und arbeitete als Einzelanwalt zunächst in Berlin, bevor ich 1996 nach Fürstenfeldbruck zog. Als Rechtsanwalt in Fürstenfeldbruck beschränkt sich mein Wirkungsbereich nicht nur auf Fürstenfeldbruck, sondern ich bearbeite auch Mandate aus dem Großraum München, wie zum Beispiel aus Dachau, Olching, Gröbenzell, Germering und Gilching.

Anwaltliche Vertretung innerhalb der ganzen Bundesrepublik Deutschland

Selbstverständlich beschränkt sich mein Wirkungskreis nicht nur auf die näheren Gerichtsorte München, Fürstenfeldbruck, Dachau, Starnberg, Landsberg am Lech, Augsburg oder Aichach.

Ich vertrete Sie auch gerne vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Hierbei entscheiden meine Mandanten, ob die Termine von mir selbst wahrgenommen werden, oder ob es sinnvoll ist, einen Anwalt vor Ort - ausschließlich zur Terminwahrnehmung - einzuschalten. Die zusätzlich anfallenden Kosten für meine Anreise zur Terminwahrnehmung werden natürlich im Vorfeld besprochen.

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Familienrecht

Da ich seit meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft überwiegend arbeitsrechtliche und familienrechtliche Mandate übernahm, spezialisierte ich mich auf diese Fachgebiete und bin seit 1993 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2000 Fachanwalt für Familienrecht.

Fachanwalt

Die Bezeichnung Fachanwalt wird von der Rechtsanwaltskammer erst nach Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrung verliehen. Um diesen Titel zu erhalten müssen im Vorfeld Prüfungen abgelegt werden. Um diesen Fachanwaltstitel weiterhin führen zu dürfen, ist die jährliche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vorgeschrieben. Hierbei müssen mindestens 15 Stunden Fortbildung pro Jahr und pro Fachanwaltstitel nachgewiesen werden.

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