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Überlegtes Handeln im Familienrecht – Trotz emotionaler SituationFamilienrecht

Gerade im Familienrecht empfiehlt sich eine frühzeitige fachliche Beratung, sobald sich Konflikte abzeichnen, die zu einer Trennung oder sogar Scheidung der Partner führen könnten. Hier müssen Entscheidungen getroffen werden, die für den weiteren Lebensweg aller Beteiligten richtungsweisend sind. Ich nehme mir ausreichend Zeit für Ihre individuelle Beratung und zeige Ihnen optimale Lösungsmöglichkeiten in allen Bereichen des Familienrechts auf.

Trennung – Was tun?

Hinter jeder Trennung steht ein Schicksal und jede Trennung bringt eine wirtschaftliche Veränderung mit sich. Diese Situation ist für alle Beteiligten äußerst belastend und insbesondere Kinder leiden unter der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern. Das Trennungsjahr gibt Gelegenheit zu prüfen, ob die Partnerschaft tatsächlich beendet ist. Das Trennungsjahr beginnt in dem Moment, sobald ein Partner dem anderen Partner seine Trennungsabsicht mitgeteilt hat. Meist wird durch den Auszug eines Partners aus der Ehewohnung die räumliche Trennung herbeigeführt. Bis dahin ist auch eine „Trennung unter einem Dach“ denkbar. Die Partner wohnen zwar beide in der gemeinsamen Ehewohnung, jedoch „getrennt von Tisch und Bett.“

Die gemeinsame elterliche Sorge (gemeinsames Sorgerecht), das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Umgangsrecht und das Unterhaltsrecht zählen zu den sensibelsten Teilbereichen des Familienrechts, verbunden mit erheblichem Streitpotential. Deshalb ist im Familienrecht neben fachlicher Kompetenz auch ein Gespür für außergerichtliche Lösungsmöglichkeiten notwendig, denn gerade die gemeinsamen Kinder leiden besonders unter der Trennungssituation. Wenn allerdings keine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann, verfolge ich konsequent die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen.

Scheidung – ein neuer Anfang

Das Familienrecht wird häufig in einem Atemzug mit dem Scheidungsrecht genannt. Dennoch ist die Ehescheidung nur ein Teilbereich des Familienrechts. Als Fachanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen mit meinem juristischen Fachwissen als Scheidungsanwalt, aber auch in allen weiteren Teilbereichen des Familienrechts jederzeit persönlich zur Verfügung:

  • Trennung und Trennungsvereinbarungen
  • Scheidung und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Elternunterhalt
  • Unterhaltspflicht
  • Unterhaltsneuberechnung
  • Elterliche Sorge (Sorgerecht) und Umgangsrecht
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzungen
  • Zuweisung der Ehewohnung
  • Gewaltschutzverfahren
  • Feststellung der Vaterschaft

Konnte im Vorfeld der Ehescheidung schon in allen für Sie relevanten Bereichen eine Einigung erzielt werden, ist eine einvernehmliche Ehescheidung sicherlich die wünschenswerteste Beendigung der Ehe.

Ist jedoch nicht an eine einvernehmliche Ehescheidung zu denken, werden in einer streitigen Ehescheidung alle noch zu regelnden Punkte, also so genannte Folgesachen, gerichtlich geklärt. Hier kann infolge neuer Lebenskonzepte und wirtschaftlicher Notwendigkeiten auch Regelungsbedarf beim gemeinsamen Sorgerecht, beim Aufenthaltsbestimmungsrecht oder beim Umgangsrecht bestehen.

Selbstverständlich vertrete ich in einem streitigen Ehescheidungsverfahren konsequent Ihre Interessen, und setze als Scheidungsanwalt Ihre berechtigten Ansprüche wie z.B. in Fragen des Kindesunterhalts, nachehelichen Unterhalts oder der Unterhaltspflicht durch und wehre unberechtigt an Sie gestellte Forderungen ab.

Ist die familienrechtliche Situation geklärt, steht einem Neuanfang nichts mehr im Wege.

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