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Im Alltag präsent, aber komplexArbeitsrecht

Das Arbeitsrecht gewinnt im Wirtschaftsleben immer mehr an Bedeutung. Im Alltag eines erwachsenen Menschen ist das Arbeitsrecht nahezu allgegenwärtig. Dennoch existiert in der Bundesrepublik Deutschland noch immer kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch. Vielmehr basiert das deutsche Arbeitsrecht auf einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, arbeitsrechtlichen Gerichtsentscheidungen, Verordnungen und sonstigen Rechtsvorschriften. Dadurch ist es im Laufe der Zeit kompliziert und unüberschaubar geworden.

Vorteil durch spezialisiertes Fachwissen

Als erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht setze ich den aktuellen Stand der Rechtsprechung unmittelbar in dem jeweiligen Rechtsfall um und vertrete Ihre Interessen sowohl vor dem Arbeitsgericht München als auch vor dem Arbeitsgericht Augsburg.

Selbstverständlich setze ich mich für Sie auch vor allen anderen Arbeitsgerichten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein.

Nur wer seinen Gegner kennt, kann erfolgreich agieren!

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich die Interessen sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern. Dies ist ein entscheidender Vorteil, denn ich weiß, wie der Gegner denkt. Die richtige Einschätzung des Gegners ist die Grundlage für erfolgreiches Handeln im Arbeitsrecht. Die Bandbreite reicht hier von A wie Arbeitsverträge, Abfindungen, Abmahnungen, Abwicklungsvereinbarungen und Aufhebungsverträgen über K wie Kündigungen bis Z wie qualifizierte Zeugnisse.

Arbeitnehmer, die nur vereinzelt mit arbeitsrechtlichen Problemstellungen konfrontiert werden, sind verständlicherweise schnell überfordert, wenn komplexe und für ihre wirtschaftliche Zukunft bedeutsame Fragen zu regeln sind. Arbeitgeber, auch diejenigen mit großer Personalabteilung, haben oftmals Probleme, arbeitsrechtlich sichere Entscheidungen zu treffen.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kenne ich das Arbeitsrecht aus jeder Perspektive.

Konflikte erkennen – Konflikte entschärfen

Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen müssen nicht immer vor dem Arbeitsgericht enden. Sollte dies jedoch der Fall sein, vertrete ich Sie zielorientiert und kompetent vor dem Arbeitsgericht München und dem Arbeitsgericht Augsburg, aber auch vor jedem anderen Arbeitsgericht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Jedoch trägt eine Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht bereits vor Anbahnung des Arbeitsverhältnisses oder vor einer möglichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zur Klärung der rechtlichen Situation bei.

  • Wurde der Arbeitsvertrag geprüft?
  • Was ist bei einem befristeten Arbeitsvertrag zu beachten?
  • Wie wird eine Kündigung vorbereitet und richtig ausgesprochen?
  • Was ist nach Erhalt des Kündigungsschreibens zu beachten?
  • Wie kann man gegen eine Abmahnung vorgehen?
  • Besteht ein Anspruch auf Abfindung?
  • Ist das Arbeitszeugnis ein qualifiziertes Zeugnis?
  • Wie ist die Elternzeit geregelt?

Auch wenn die Beratung und die außergerichtliche Verhandlungsführung einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit darstellen, zögere ich nicht, im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung Ihre berechtigen Ansprüche vor dem jeweils zuständigen Arbeitsgericht, wie z. B. dem Arbeitsgericht München oder dem Arbeitsgericht Augsburg, durchzusetzen bzw. ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren.

Auch im Arbeitsrecht gilt: Wer zu spät handelt, hat das Nachsehen!

Das Arbeitsrecht steckt voller Fristen: Ausschlussfristen, Verjährungsfristen, Kündigungsfristen, Fristen bei der Beantragung von Altersteilzeit, Verringerung der Arbeitszeit (Teilzeitarbeit) und Elternzeit u.v.m.

Bleiben diese unbeachtet und verstreichen, hat das nachteilige Folgen für Sie. Es gilt hier, schnell zu handeln.

So müssen beispielsweise auch Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wie offene Gehaltsforderungen, innerhalb bestimmter Fristen gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden, und zwar unter Beachtung der jeweiligen Formvorschriften.

Besonders zu beachten ist die Klagefrist nach Erhalt einer Kündigung. Unabhängig davon, ob eine außerordentliche Kündigung oder eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde, muss der Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage (Kündigungsschutzklage) beim zuständigen Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Wird die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung nicht rechtzeitig gerichtlich geltend gemacht, gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam.

Aber auch der Arbeitgeber unterliegt einer Vielzahl von Fristen, wie z.B. der gesetzlichen Kündigungsfrist oder der vertraglichen Kündigungsfrist. Oftmals sind dem Arbeitgeber die für ihn zu beachtenden Fristen gar nicht bewusst, da er sich in der stärkeren Position wähnt.

Das Arbeitsrecht – komplex und vielseitig

Als erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sichere ich meinen Mandanten eine individuelle, kompetente und zielorientierte Rechtsberatung und Vertretung im Arbeitsrecht zu. Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind:

  • Prüfung von Arbeitsverträgen und befristeten Arbeitsverträgen
  • Prüfung und Ausarbeitung von Abwicklungsvereinbarungen und Aufhebungsverträgen
  • Unterstützung bei Aufhebungsverhandlungen
  • Offene Gehaltsforderungen/ rückständige Gehälter
  • Prüfung des Arbeitszeugnisses
  • Kündigungen/ Änderungskündigungen
  • Zahlung von Abfindungen
  • Mutterschutz
  • Elternzeit
  • Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen

Konflikte am Arbeitsplatz sind nahezu immer mit einer Änderung der wirtschaftlichen Situation verbunden.

Eine individuelle Beratung und Vertretung auf Basis von Erfahrung und spezialisiertem Fachwissen hilft bei der für Sie richtigen Entscheidung.

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