zum Scheidungsrecht
Das Scheidungsrecht befasst sich letztendlich mit dem Scheitern einer Ehe. Niemand gesteht sich gerne ein, dass eine möglicherweise langjährig bestehende Beziehung gescheitert ist. Nicht selten folgt ein nervenaufreibender Rosenkrieg. Doch ist das wirklich nötig? Als Scheidungsanwalt liegt ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit in der außergerichtlichen Beratung und Verhandlungsführung. Eine einvernehmliche Ehescheidung wäre der Idealfall. Die einvernehmliche Scheidung ist aber leider nicht die Regel. Im streitigen Ehescheidungsverfahren vertrete ich Ihre Rechte auch in allen anhängigen Folgesachen.